Faktencheck zu den aktuellen Mitteilungen der Itzstedter CDU-Fraktion

Die CDU-Fraktion kennt offenbar nicht den Unterschied zwischen Trinkwassergerwinnungs- und Trinkwasserschutzgebieten.
Zum Trinkwassergewinnungsgebiet im Raum Itzstedt siehe https://umweltportal.schleswig-holstein.de/trefferanzeige?docuuid=1953bed0-cc6b-4abf-84fc-3e4b5422b4cb

Jede*r Bürger*in kann mit Bezug auf das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) bei der Kreisverwaltung Einsicht in das Gutachten fordern. Zuständig ist die Bau- und Umweltverwaltung.

Unsere Quelle ist das Gutachten von 2021. Und das Gutachten ist hinsichtlich der Schadstoffbelastung äußerst präzise. Wer es selbst liest, wird das feststellen.

Zu den Fakten, die die CDU nicht nennt, gehört auch die Tatsache, dass der Fraktionsvorsitzende der Itzstedter CDU 2. Vorsitzender des Schützenvereins ist. Daher auch die Werbung für den Schützenverein im Heft.
Und Fakt ist auch, dass die Fraktionen der CDU und FDP in der GV-Sitzung vom 23.10.2023 eine „finanzielle Unterstützung des Itzstedter Schützenvereins“ in Höhe von 5.000 EUR beantragt haben, der mehrheitlich beschlossen wurde. Wir GRÜNE haben als einzige dagegen gestimmt und sogar noch einen Antrag auf Rücknahme des Beschlusses gestellt – leider ohne Erfolg.

So viel zum Thema „Tatsachen“ der Itzstedter CDU-Fraktion …