Ein neues Baugebiet (B-21) in Itzstedt – wir haben Fragen und Vorschläge

Ein neues Baugebiet wird neben dem vor kurzem fertiggestellten Baugebiet (B-20) im Itzstedter Norden entwickelt. Die Gemeindevertretung hat dafür die Aufstellung eines Bebauungsplans (B-21) beschlossen. Damit dabei möglichst viele Umwelt- und Klimaschutzaspekte und weitere Kriterien für ein zukunftsfähiges und damit nachhaltiges Baugebiet einfließen, haben Bündnis 90 / Die Grünen in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses folgende Liste mit Fragen und Anregungen zu Protokoll gegeben:

Fragen, Vorschläge und Anregungen im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-21 mit der Bitte um Beantwortung und zur Anlage an das Protokoll des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Itzstedt am 29.08.2023

Die neusten Erkenntnisse über Klimaschutz, Energieerzeugung, Starkregenereignisse, Niederschlagswassernutzung/-zurückhaltung, Verkehrsmittelnutzung, demografische Entwicklung und sonstige planungsrelevante Aspekte sollten in eine nachhaltige* und damit zukunftsorientierte Dorfentwicklung einfließen. Die bisherigen Planungen für das B-21-Gebiet liegen mehr als 7 Jahre zurück und sind damit nicht mehr zeitgemäß. Itzstedt sollte sich modern und innovativ entwickeln. Der B-21 bietet dafür eine gute Gelegenheit.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-21 folgende Fragen oder/und schlagen für eine nachhaltige Dorfentwicklung vor, folgende Punkte zu berücksichtigen:

Fragen:

  1. Bei der Aufstellung des B20 wurde eine 20 jährige Phase bis zur endgültigen Fertigstellung des gesamten Baugebietes angestrebt. Die derzeitige Eile passt nicht zu diesem Vorhaben. Wie kann trotzdem sichergestellt werden, dass z.B. Nachhaltigkeitsziele* gemäß BauGB (§1 Abs.5 satz 1 BauGB) berücksichtigt werden? Dazu gehören z.B. Überlegungen zu Lärmschutzmaßnahmen, flächensparender Bebauung, Flächen“gerechtigkeit“ (z.B. wieviel Platz bekommen Kinder im Verhältnis zu Autos?), infrastrukturelle Überlegungen und ggf. Rückstellungen für die kommenden 30 Jahre, Folgekostenschätzungen…
  2. Auf welcher Grundlage wurde die sog. Lenkungsgruppe gebildet und welche Aufgaben und Befugnisse hat diese Gruppe?
  3. Auf welcher Grundlage kann diese Gruppe weiterarbeiten und vorabstimmen?
  4. Auf welcher Grundlage wurden von den bei dem Ortstermin am 17.7.23 anwesenden Personen prozentuale Flächennutzungen bzw. – aufteilungen (EH, RH, MFH) und Erschließungswege u.ä. festgelegt?
  5. Welche Kriterien wurden für die im Protokoll des Ortstermins genannten Feststellungen zu Hilfe genommen?
  6. Auf welches städtebauliche Konzept wird im o.g. Protokoll Bezug genommen?
  7. Wird die Wärmeplanung für den B 21 von Beginn an in die kommunale Wärmeplanung integriert?
  8. Wurde die Verkehrsführung und damit einhergehende (Lärm-)Belastungen u.a. Aspekte (z.B. Sicherheit) bedacht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis.
  9. Wann werden alle Fraktionen und die Bevölkerung in die Planungsphase eingebunden? Was heißen soll, dass sie die Möglichkeit bekommen, sich aktiv zu beteiligen.

Anmerkungen/Vorschläge:

  • Es sollte unbedingt diskutiert werden, ob die Anteile der Einzelhausbebauung zu Gunsten der Mehrfamilienhausbebauung verschoben werden sollten. Das würde die notwendige Versiegelung im Verhältnis zur Wohnfläche positiv beeinflussen. Außerdem sollten mehr barrierefreie Klein- oder Kleinstwohnungen eingeplant werden, da der Bedarf an solchen Wohnungen überall steigt (z.B. für Senior*innen und junge Menschen).
  • Insbesondere für Mehrfamilienhäuser sollten zukunftsorientierte und moderne Wohnkonzepte erstellt werden (z.B. Konzept Wischhoff in Nahe, an Situation anpassbare Modulbauweise, Immobilienbörsen/Wohnraumtauschbörsen, „Jung kauft Alt“, u.ä.). dafür sollte auch ggf. Wohnraumleerstand im Bestand mitkalkuliert werden.
  • Es sollte mehr Gemeinschaftsfläche und –räume und Begegnungsräume als im 1. Bauabschnitt vorhanden sein. Über die Nutzungsbedarf und -möglichkeiten sollte mit den Bewohner*innen geplant werden.
  • Kfz-Stellplätze nach geringstmöglichem Schlüssel kalkulieren.
  • E-Ladesäulen für Kfz. und Fahrräder bereitstellen.
  • Sammelparkplätze unterirdisch bauen oder nicht versiegeln und mit PV-Anlagen überdachen mit Ladesäulen ausstatten oder Dach begrünen (Carport).
  • Wärmebedarf in kommunale Wärmeplanung sinnvoll einbinden.
  • Statt die Waldfläche zu zerstören, sollte diese erhalten oder der Zustand verbessert werden. Außerdem sollte über eine Erweiterung der Waldfläche nachgedacht werden, um z.B. dort einen Waldkindergarten etablieren zu können oder/und Spielfläche zu schaffen. Es sollte eine räumliche Anbindung (direkter Zugang) an den B10 bzw. die dortige Spielfläche eingeplant werden.
  • Bauauflagen sollten bereits jetzt mitgedacht werden und sich an Nachhaltigkeitskriterien so weit möglich orientieren. Z.B.:
    • Versiegelung so gering wie möglich, sog. Schottergärten explizit verbieten, Mindestanteil an Vegetationsfläche festlegen, nicht überbaubare Fläche definieren;
    • Versiegelte Fläche muss zu x% durch begrünte Fläche ausgeglichen werden (bis 100 % sind durch Dach- und Fassadenbegrünung möglich);
    • Zisternen und andere Niederschlagswasserrückhaltungen auf den Grundstücken. Niederschlagswasser sollte möglichst vollständig auf dem/den Baugrundstück(en) versickern oder/und vor Ort genutzt werden und das öffentliche Netz sowie andere Grundstücke oder Dorfbereiche nicht zusätzlich belasten. Das würde auch einen negativen Einfluss auf das Kleinklima und die Grundwasserneubildung reduzieren.
    • Photovoltaik oder Begrünung auf allen Dächern und/oder Fassaden, Zäunen.
    • Hohe Anforderungen an Dämmung und Baumaterial (auch hier nachhaltige Baumaterialien so weit möglich einbinden).
    • Pflanzung von heimischen Bäumen, Hecken aus heimischen Sträuchern auf jedem Grundstück in einem bestimmten Schlüssel zur Grundstückgröße, bebauter Fläche, … oder entsprechender Waldvergrößerung in Itzstedt.
    • Schaffung von Brut- bzw. Nistmöglichkeiten für Vögel, Fledermäuse, Insekten…
  • Alle Auflagen sollten zu Beginn und in bestimmten Zeitabständen auf ihre Einhaltung überprüft werden.
  • Die Vorschläge aus der Bevölkerung für die Ortsentwicklung sollten einbezogen werden.
  • Über Riegelbebauung als Schallschutz (Verkehr B 432) sollte aufgrund der bisherigen Erfahrungen aus dem B-20 nachgedacht werden.

Diese Liste ist nicht vollständig und bedarf der weiteren Entwicklung und Abstimmung mit allen Beteiligten.

Martina Braune

Fraktionsvorsitzende

*Nachhaltigkeit im Sinne der von den Vereinten Nationen festgelegten 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung, bei der die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Ein Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen (oder) sich regenerieren (und) künftig wieder bereitgestellt werden kann (der Begriff „Enkeltauglichkeit“ wird dafür häufig verwendet).