Wer darf das Gutachten einsehen?
Bisher durften nur einige wenige Personen aus der Politik das Gutachten zur orientierenden Untersuchung vom 09.08.2021 einsehen, das Informationen über den Grad der Belastung der Schießwiese und angrenzender gemeindlicher (Regenrückhaltebecken) und landwirtschaftlicher Flächen lieferte (Link zu: https://gruene-alsterland.de/befuerchtungen-bestaetigt-grundwassergefaehrdung-durch-blei-und-arsen-bereichsweise-wahrscheinlich/). Das Gutachten durfte von diesen Personen lediglich gelesen, aber weder kopiert noch heruntergeladen werden; und es durfte nicht daraus zitiert werden. Als Begründung wurde von der Kreisverwaltung angeführt, dass dadurch die Belange des Schützenvereins und eines betroffenen Landwirtes verletzt werden würden.
Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung des Grundwassers, insbesondere durch Blei, Arsen und Kunststoffe aufgrund der Beschaffenheit des Bodens (Feuchtwiesen) wahrscheinlich sei.
Private Interessen werden höher eingestuft als die Gesundheit der Bürger*innen
Aus unserer Sicht ist es skandalös, dass das Interesse des Schützenvereins (der ja schließlich über Jahrzehnte zur Belastung der Flächen beigetragen hat) und einer Privatperson (Landwirt) von der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung höher eingestuft wurde als das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf uneingeschränkte Information hinsichtlich der Gefährdung des Grundwassers (eines Gemeingutes!). Immerhin liegen die betreffenden Flächen innerhalb des Itzstedter Bereiches des Trinkwassergewinnungsgebietes!
Also habe ich beim Kreis als Bürgerin Itzstedts, deren Grundwasser gefährdet ist, bei der Kreisverwaltung offiziell Einsicht in das Gutachten beantragt. Mein Antrag wurde aus den oben genannten Gründen abgelehnt. Ich hatte kurz überlegt, Klage dagegen einzureichen. Doch dann bin ich einen anderen Weg gegangen: Ich habe mich mit meinem Anliegen an die Landesdatenschutzbeauftragte gewandt und um Prüfung der Angelegenheit gebeten.
Recht auf Einsicht in das Gutachten mühsam erkämpft
Nach langem Hin und Her, einundeindreiviertel Jahr später (!), bekam ich ein Schreiben, in dem die Kreisverwaltung einräumen musste, dass sie mir die Einsicht in das Gutachten zu Unrecht verwehrt hatte. Nun wurde mir das Gutachten in Gänze zur Verfügung gestellt – auch zum Herunterladen mit allen Anlagen.
Da leider immer noch nicht klar ist, ob und in welchem Umfang ich nun aus dem Gutachten zitieren dürfte (man verwies mich lapidar auf das Landesdatenschutzgesetz), möchte ich alle Itzstedter Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, Einsicht in das Gutachten zu beantragen, um sich selbst ein Bild über das Ausmaß der Belastung und die drohenden Konsequenzen für unser Grundwasser zu machen.
Macht Euch selbst ein Bild – Beantragt Einsicht in das Gutachten!
Bitte richtet Eure Anträge an folgende Dienststelle der Kreisverwaltung:
Kreis Segeberg | Der Landrat
Bau- und Umweltverwaltung
Frau Hahn
Fachgebietsleitung Umweltverwaltung
Postfach 13 22
23792 Bad Segeberg
E-Mail: k.hahn@segeberg.de
Es ist ein Skandal, dass das Gutachten bisher nicht öffentlich zugänglich gemacht werden darf und z. B. auch auf die Homepage des Amtes gestellt werden kann. Vielleicht führt die erhöhte Nachfrage nach einer Einsicht in das Gutachten ja dazu, dass es in absehbarer Zeit doch veröffentlicht werden kann.
Christine Künzel